top of page
Folien-Design-Performance
Geschäftsführer: Gheorghe Valusescu
Firmensitz: 07520 Petra, Carretera son Serra, Ma 3330
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ES Y6686873M
Mobil: + 34 604 26 80 82
E-Mail: info@folien-design-performance.com
Web: http://www.folien-design-performance.com
Inhaltlich verantwortlich: Gheorghe Valusescu
Dieses Impressum gilt auch für unsere Social-Media Profile auf Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Pinterest und Instagram.
Streitbeilegung für Verbraucher:
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Folien-Design-Performance
1. Vertragsgegenstand
Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, die von der Firma Folien-Design-Performance oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Folien-Design-Performance Leistungen ausgeführt, ohne anderen AGBs der jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich widersprochen zu haben. Andere Regelungen ausschließlich der vorliegenden AGBs gelten nur dann, wenn die Firma Folien-Design-Performance mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
2. Angebote
Unsere Angebote von sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Kunden zustande.
3. Preise
Die Preise von Folien-Design-Performance verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste, soweit eine solche existiert, verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
4. Anzahlung
Mit schriftlicher Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Endpreises vom Kunden innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Nach Eingang der Anzahlung bestellt die Firma Folien-Design-Performance die Folie nach Wunsch des Kunden. Nach Bestellung der Folie ist diese bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag ungeachtet des Rechtsgrundes von diesem durch die geleistete Anzahlung zu bezahlen, so dass der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Anzahlung nach Folienbestellung hat, da die Folie nach Kundenwunsch individuell bestellt wird.
5. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden / Mehrarbeit
Basis einer Boot, Möbel, Fahrzeugvoll-/-Teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs (Boot /Möbel). Auf das Aufbringen von Politur/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein.
Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste, u.a. sowie bei Verlegung von Sonnenschutzfolien insbesondere Rückstände alter Folien u. a. sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 30,00€/Std. zzgl. MwSt.
Der Kunde versichert, dass Fahrzeug in einem grundgereinigten Zustand für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Weiter sichert der Kunde zu, dass eine Lackierung nicht innerhalb der Frist von 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten der Firma Folien-Design-Performance durchgeführt wurde. Anbauteile sind vom Kunden zu entfernen. Sofern diese nicht entfernt worden sind übernimmt Folien-Design-Performance keine Haftung für diese Teile.
6. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die in Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Der Kunde stimmt durch Vertragsschluss bezüglich der Folierleistung dieser Veröffentlichung zu. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
7. Designentwürfe / Praktische Umsetzung
Auf Wunsch fertigen wir vorab Designentwürfe auf einer zweidimensionalen Fahrzeugstrichzeichnung an. Dies dient der groben Veranschaulichung der Folierung / Beschriftung. Bei der Übertragung dieses zweidimensionalen Entwurfs auf das Fahrzeug kann es durch die Fahrzeugformen, welche dreidimensional sind zu möglichen Abweichungen in der Positionierung der Grafiken/Schriften etc kommen. Hierauf haben wir technisch keinen Einfluss, so dass dies keinen Reklamationsgrund darstellt. Vorgenanntes gilt auch hinsichtlich von Kunden eingereichter zweidimensionaler Designentwürfe.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fahrzeug oder Boot 6 Tage nach der Folierung in keinster Weise gewaschen werden darf. Erst nach 4-6 Wochen ist die Folie waschanlagenfest.
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
bottom of page